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Geschäftsbedingungen

Liebe Eltern

wir freuen uns, Ihr Kind betreuen zu dürfen und werden uns bemühen, Ihrem Kind bei der Bewältigung seiner Schulprobleme zu helfen.
Zur Leistungsverbesserung benötigt Ihr Kind jedoch Zeit. Deshalb beträgt die Mindestteilnahmedauer volle sechs Monate. In dieser Zeit sollte Ihr Kind wenigstens einmal die Woche zu uns kommen.

Die Unterrichtstermine werden nach Abstimmung mit Eltern und Schülern vom Schülerzentrum festgelegt. Sollte Ihr Kind zum vereinbarten Termin nicht erscheinen können, rufen Sie uns bitte selber an, damit sich unsere Lehrkräfte auf die geänderte Situation einstellen und Ihnen gegebenenfalls Ersatzstunden anbieten können.
Eine Minderung der Unterrichtsgebühren ist leider nicht möglich.

In den Oster-,Pfingst- und Herbstferien, sowie in der Neujahrswoche der Weihnachtsferien wird die Betreuung fortgesetzt. Während dieser Zeit sollen bestehende Lücken im Lehrstoff geschlossen und Stoffwiederholungen durchgeführt werden. Diese Zeiten sind in die Verpflichtung zur Beitragszahlung eingeschlossen.

In der Weihnachtswoche (vom 23.12. bis zum 01.01. eines Jahres), sowie in den Sommerferien jeden Jahres findet kein Unterricht statt. Für den Ferienmonat Juli beziehungsweise August wird kein Beitrag erhoben. Deshalb ist dieser Monat auch von der Kündigungszeit ausgeschlossen.

Die Unterrichtsgebühren werden zu Beginn eines Kalendermonats im Voraus durch Lastschriftverfahren fällig.

Die einmalige Anmeldegebühr von Euro 20,00 wird bei der ersten Beitragszahlung mit eingezogen.

Wenn Sie sicher sind, dass Ihr Kind unsere Hilfe nicht mehr braucht, melden Sie es vier Wochen vor Ablauf der vereinbarten Teilnahmedauer zum Monatsende ab.

Halten Sie unsere Betreuung aber über die Mindestteilnahmedauer hinaus für sinnvoll, verlängert sich die Vertragsdauer nur um einen vollen Monat. Die Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende ist auch hier gültig.


Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bad Gandersheim.


Ihr Schülerzentrum Bad Gandersheim



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